Sehr geehrter Geschäftspartner:
damit Ihr Kunde lange Zeit mit der Ware zufrieden ist, ist folgendes zu beachten:
Einbau
Der Flexstreifen darf weder mit chem., leitenden noch ätzenden Materialien in Verbindung kommen.
Wird der Flexstreifen ( auch wenn er gekürzt wird ) umhüllt ( z.Bsp.: in Rohre, Schläuche, Profile usw. ) muss u.a. beachtet werden, dass es zu keinem Wärme- / Hitzestau kommt. Für genügend Wärmeableitung ( z.Bsp.: mit Wärmeleitkleber oder Abschattung ) ist zu sorgen.
Für diese Verwendung darf die Schutzklasse IP68 nicht unterschritten werden. Wird der Flexstreifen auf leitendes Material montiert ist zusätzlich zu gewährleisten, dass das zugefügte Trägermaterial für mindestens 20 % mehr Watt / Meter zertifiziert ist, als der angegebene Watt Verbrauch / Meter des Flexstreifens ist.
Bei Ansprüche jedweder Art muss dieses Zertifikat vom Hersteller des Trägermaterials vorgelegt werden.
Bei Schwimmbad ( Schwimmteich ) Beleuchtungen ist auch zu beachten, dass Wasserzusätze ( z.Bsp. für PH Wert ) aggressiv sind und es zu keiner Berührung mit dem Flexstreifen kommen darf.
Wird der Flexstreifen in einer, hier nicht angeführten Art verbaut, muss die schriftliche Genehmigung von der Fa. LED Austria ( Mailadresse siehe Impressum ) angefordert werden.
Im Übrigen gilt die jeweilige Informationspflicht lt. EU Gesetz in der gültigen Version